{"id":372,"date":"2015-03-10T18:58:07","date_gmt":"2015-03-10T16:58:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.autismus-niedersachsen.de\/?page_id=372"},"modified":"2015-11-03T14:43:38","modified_gmt":"2015-11-03T12:43:38","slug":"unterstuetzte-beschaeftigung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.autismus-niedersachsen.de\/?page_id=372","title":{"rendered":"Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcndnis &#8222;Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de\/\">Quelle: Nieders\u00e4chsischer Landesbeauftragter f\u00fcr Menschen mit Behinderungen<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Berufliche Integration schwerbehinderter Menschen<\/strong><\/p>\n<p>Seit 1997 besteht das &#8222;Nieders\u00e4chsische B\u00fcndnis Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung&#8220;, einer der Erfolg versprechender Zusammenschl\u00fcsse zur beruflichen Integration schwer behinderter Menschen, mit dem der Behindertenbeauftragte eng zusammenarbeitet.<br \/>\nRund 70 B\u00fcndnispartnerinnen und -partner bilden das R\u00fcckgrat des B\u00fcndnisses. Dazu geh\u00f6ren Eltern behinderter Kinder, Betroffene, Verb\u00e4nde, Gewerkschaften und Selbsthilfegruppen.<br \/>\nSein Grundsatz ist, dass Integration der Selbstbestimmung der Betroffenen bedarf.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was ist Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung?<\/strong><\/p>\n<p>Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung ist die Assistenz behinderter Menschen am Arbeitsplatz. Wenn n\u00f6tig erh\u00e4lt der \/ die Behinderte eine Assistentin oder einen Assistenten, der ihn an den Arbeitsplatz begleitet und ihn dort anlernt. Mit zunehmender Sicherheit der Behinderten wird die Unterst\u00fctzung vermindert, bis sie wom\u00f6glich nicht mehr gebraucht wird. Die Behinderten erhalten also im Prinzip die gleiche Hilfe wie in einer Werkstatt f\u00fcr Behinderte, nur nehmen sie die Unterst\u00fctzung in die Betriebe mit.<\/p>\n<p>Das B\u00fcndnis will Unterst\u00fctzter Besch\u00e4ftigung in verschiedenen Formen wie z. B. durch Fachdienste oder Integrationsfirmen fl\u00e4chendeckend in Niedersachsen zum Durchbruch verhelfen. Die Arbeit des B\u00fcndnisses orientiert sich an drei Kernaussagen: Jedem Menschen mit Behinderung muss Wahlfreiheit in allen Lebensbereichen zugestanden werden,<\/p>\n<p>die finanzielle Unterst\u00fctzung bereitgestellt werden, die er zur beruflichen Eingliederung ben\u00f6tigt und die M\u00f6glichkeit geboten werden, auf die Arbeit der Unterst\u00fctzungsdienste direkt Einfluss nehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auszug aus dem T\u00e4tigkeitsbericht 2009 des Landesbeauftragten f\u00fcr Menschen mit Behinderung zum Thema &#8222;Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung&#8220;:<\/p>\n<p><strong>Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung ein Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Lange hat es gedauert (siehe hierzu auch Seite 60) bis sie Wirklichkeit wurde; die Unterst\u00fctze Besch\u00e4ftigung. Seit dem 01.01.2009 ist es nun Realit\u00e4t. Behinderte Menschen, die bisher in der Regel in die Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen aufgenommen wurden, haben nun eine weitere Alternative.<\/p>\n<p>Zur Ausgangslage: Bisher ist es \u00fcblich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Abg\u00e4nger\/innen von F\u00f6rderschulen, insbesondere dem Personenkreis der so genannten geistig behinderten Menschen, in die Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen aufzunehmen. Dort wird in einem dreimonatigen Eingangsbereich getestet, ob diese die Voraussetzungen f\u00fcr die Werkstatt erf\u00fcllen. Das Gegenteil, wonach Menschen mit Behinderungen im Anschluss an den Eingansbereich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt wurden, weil sie f\u00fcr die Werkstatt zu leistungsf\u00e4hig waren, ist nicht bekannt.<\/p>\n<p>Nach dem Eingangsbereich wird der Berufsbildungsbereich (maximal zwei Jahre) durchlaufen. Hier erh\u00e4lt der behinderte Mensch eine Ausbildung, die in erster Linie auf eine sinnvolle Besch\u00e4ftigung in der Werkstatt ausgerichtet ist.<\/p>\n<p>Ab 01.01.2009 hat der Gesetzgeber die M\u00f6glichkeit der Unterst\u00fctzten Besch\u00e4ftigung geschaffen. F\u00fcr einen Personenkreis, von dem davon auszugehen ist, dass die Chance besteht, eine sozialversicherungspflichtige T\u00e4tigkeit aufzunehmen, wird k\u00fcnftig der Weg \u00fcber die Werkstatt nicht mehr n\u00f6tig sein. Jetzt kann dieser Personenkreis bei einem Tr\u00e4ger (Ma\u00dfnahmen wurden durch die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit ausgeschrieben), in einem bis zu zweij\u00e4hrigen Zeitrahmen, sowohl grunds\u00e4tzliche Fertigkeiten vermittelt bekommen wie in zahlreichen Praktika Kenntnisse und Fertigkeiten f\u00fcr eine berufliche Eingliederung erwerben.<\/p>\n<p>Im Rahmen dieses Prozesses kann auch festgestellt werden, dass die Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen (zurzeit) doch der geeignete Ort ist. Dann kann in die Werkstatt gewechselt werden.<\/p>\n<p>So sehr sich viele behinderte Menschen, die dies seit Jahren gefordert haben, \u00fcber die Einf\u00fchrung der Unterst\u00fctzten Besch\u00e4ftigung freuen, sie wird nur f\u00fcr einen sehr begrenzten Personenkreis greifen. Deshalb ist es Aufgabe des Landesbeauftragten und seines B\u00fcros, der aktiven Behinderten mit ihren Selbsthilfegruppen sowie der Vereine und Verb\u00e4nde daf\u00fcr zu sorgen, dass m\u00f6glichst viele Menschen von der M\u00f6glichkeit der Unterst\u00fctzten Besch\u00e4ftigung erfahren und diese f\u00fcr sich auch in Anspruch nehmen. Eine Ausweitung sowohl der angebotenen Pl\u00e4tze wie auch der Zulassungsbedingungen ist anzustreben, auch wenn dieses einen langwierigen Prozess bedeutet.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zum T\u00e4tigkeitsbericht finden Sie unter diesem externen <a href=\"http:\/\/www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de\/\">Link.<\/a><\/p>\n<p>Kontakt:<br \/>\nNieders\u00e4chsisches B\u00fcndnis Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung<br \/>\nB\u00fcro des Behindertenbeauftragten, z. Hd. Herrn J\u00e4hnert,<br \/>\nPostfach 1 41, 30001 Hannover<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcndnis &#8222;Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung Quelle: Nieders\u00e4chsischer Landesbeauftragter f\u00fcr Menschen mit Behinderungen &nbsp; Berufliche Integration schwerbehinderter Menschen Seit 1997 besteht das &#8222;Nieders\u00e4chsische B\u00fcndnis Unterst\u00fctzte Besch\u00e4ftigung&#8220;, einer der Erfolg versprechender Zusammenschl\u00fcsse zur beruflichen Integration schwer behinderter Menschen, mit dem der Behindertenbeauftragte eng zusammenarbeitet. 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