2015 Broschüre Autismus in Nds.

Zweite Auflage der Broschüre der LAG Autismus Niedersachsen „Autismus in Niedersachsen, Leben mit Autismus – (k)ein Problem?!“  erschienen
15.4.2015

2015 - Broschüre Autismus 2Erst im Sommer letzten Jahres ist die erste Ausgabe der Informationsbroschüre der Landesarbeitsgemeinschaft Autismus Niedersachsen „Autismus in Niedersachsen, Leben mit Autismus – (k)ein Problem?!“ erschienen. Die Nachfrage war sehr groß, so dass jetzt pünktlich zum Weltautismustag am 2.4.2015 eine zweite Auflage erscheint. Die Landesarbeitsgemeinschaft sowie alle Kooperationspartner sind sehr erfreut über den Erfolg der Broschüre, in der erstmals Angebote und Wege zu Teilhabeleistungen für Menschen mit Autismus in Niedersachsen aufgezeigt werden.

Die Broschüre beinhaltet auch in der zweiten Auflage neben den aktuellen Kontaktdaten der Selbsthilfegruppen und Regionalverbände in Niedersachsen vor allem Informationen rund um das Sozialrecht. Es werden Teilhabeleistungen und Optionen für einen Nachteilsausgleich bei Autismus und vieles mehr aufgezeigt. Ebenso werden die verschiedenen Verfahrenswege und die Kostenträger benannt. In der Broschüre wird auch die Landesarbeitsgemeinschaft Autismus selbst und die Walsroder Erklärung, die Ende 2013 auf der Autismus-Tagung in Walsrode verabschiedet wurde, vorgestellt.

Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Es besteht die die Möglichkeit, die Broschüre in Papierform zu beziehen. Sie kann über folgende E-Mailadresse kostenfrei bezogen werden: versand@einzigartig-eigenartig.de. Bitte geben Sie dabei neben Ihren Kontaktdaten  auch die gewünschte Anzahl der Exemplare an.

Zur Deckung der Versandkosten bitten wir um eine Spende auf das Konto des Vereins „einzigartig-eigenartig e. V.“ (Konto 2255404 bei der Kreissparkasse Walsrode, BLZ 251 523 75, IBAN: DE712 51523 75000 22554 04 – BIC: NOLADE21WAL).

Die Spenden zur Förderung sind steuerlich abzugsfähig, da der Verein „einzigartig-eigenartig e. V.“als mildtätig  anerkannt ist (Finanzamt Soltau 41/211/00394).

Auf Wunsch können dafür Zuwendungsbestätigungen (§50 Abs. 1 EStDV) ausgestellt werden, sofern Sie uns den Zahlungsnachweis und einen an Sie adressierten und frankierten Rückumschlag zusenden.