Unterstützte Beschäftigung

Bündnis “Unterstützte Beschäftigung
Quelle: Niedersächsischer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

 

Berufliche Integration schwerbehinderter Menschen

Seit 1997 besteht das “Niedersächsische Bündnis Unterstützte Beschäftigung”, einer der Erfolg versprechender Zusammenschlüsse zur beruflichen Integration schwer behinderter Menschen, mit dem der Behindertenbeauftragte eng zusammenarbeitet.
Rund 70 Bündnispartnerinnen und -partner bilden das Rückgrat des Bündnisses. Dazu gehören Eltern behinderter Kinder, Betroffene, Verbände, Gewerkschaften und Selbsthilfegruppen.
Sein Grundsatz ist, dass Integration der Selbstbestimmung der Betroffenen bedarf.

 

Was ist Unterstützte Beschäftigung?

Unterstützte Beschäftigung ist die Assistenz behinderter Menschen am Arbeitsplatz. Wenn nötig erhält der / die Behinderte eine Assistentin oder einen Assistenten, der ihn an den Arbeitsplatz begleitet und ihn dort anlernt. Mit zunehmender Sicherheit der Behinderten wird die Unterstützung vermindert, bis sie womöglich nicht mehr gebraucht wird. Die Behinderten erhalten also im Prinzip die gleiche Hilfe wie in einer Werkstatt für Behinderte, nur nehmen sie die Unterstützung in die Betriebe mit.

Das Bündnis will Unterstützter Beschäftigung in verschiedenen Formen wie z. B. durch Fachdienste oder Integrationsfirmen flächendeckend in Niedersachsen zum Durchbruch verhelfen. Die Arbeit des Bündnisses orientiert sich an drei Kernaussagen: Jedem Menschen mit Behinderung muss Wahlfreiheit in allen Lebensbereichen zugestanden werden,

die finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden, die er zur beruflichen Eingliederung benötigt und die Möglichkeit geboten werden, auf die Arbeit der Unterstützungsdienste direkt Einfluss nehmen zu können.

 

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht 2009 des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zum Thema “Unterstützte Beschäftigung”:

Unterstützte Beschäftigung ein Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt

“Lange hat es gedauert (siehe hierzu auch Seite 60) bis sie Wirklichkeit wurde; die Unterstütze Beschäftigung. Seit dem 01.01.2009 ist es nun Realität. Behinderte Menschen, die bisher in der Regel in die Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen wurden, haben nun eine weitere Alternative.

Zur Ausgangslage: Bisher ist es üblich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Abgänger/innen von Förderschulen, insbesondere dem Personenkreis der so genannten geistig behinderten Menschen, in die Werkstatt für behinderte Menschen aufzunehmen. Dort wird in einem dreimonatigen Eingangsbereich getestet, ob diese die Voraussetzungen für die Werkstatt erfüllen. Das Gegenteil, wonach Menschen mit Behinderungen im Anschluss an den Eingansbereich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt wurden, weil sie für die Werkstatt zu leistungsfähig waren, ist nicht bekannt.

Nach dem Eingangsbereich wird der Berufsbildungsbereich (maximal zwei Jahre) durchlaufen. Hier erhält der behinderte Mensch eine Ausbildung, die in erster Linie auf eine sinnvolle Beschäftigung in der Werkstatt ausgerichtet ist.

Ab 01.01.2009 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Unterstützten Beschäftigung geschaffen. Für einen Personenkreis, von dem davon auszugehen ist, dass die Chance besteht, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen, wird künftig der Weg über die Werkstatt nicht mehr nötig sein. Jetzt kann dieser Personenkreis bei einem Träger (Maßnahmen wurden durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben), in einem bis zu zweijährigen Zeitrahmen, sowohl grundsätzliche Fertigkeiten vermittelt bekommen wie in zahlreichen Praktika Kenntnisse und Fertigkeiten für eine berufliche Eingliederung erwerben.

Im Rahmen dieses Prozesses kann auch festgestellt werden, dass die Werkstatt für behinderte Menschen (zurzeit) doch der geeignete Ort ist. Dann kann in die Werkstatt gewechselt werden.

So sehr sich viele behinderte Menschen, die dies seit Jahren gefordert haben, über die Einführung der Unterstützten Beschäftigung freuen, sie wird nur für einen sehr begrenzten Personenkreis greifen. Deshalb ist es Aufgabe des Landesbeauftragten und seines Büros, der aktiven Behinderten mit ihren Selbsthilfegruppen sowie der Vereine und Verbände dafür zu sorgen, dass möglichst viele Menschen von der Möglichkeit der Unterstützten Beschäftigung erfahren und diese für sich auch in Anspruch nehmen. Eine Ausweitung sowohl der angebotenen Plätze wie auch der Zulassungsbedingungen ist anzustreben, auch wenn dieses einen langwierigen Prozess bedeutet.

Weitere Informationen zum Tätigkeitsbericht finden Sie unter diesem externen Link.

Kontakt:
Niedersächsisches Bündnis Unterstützte Beschäftigung
Büro des Behindertenbeauftragten, z. Hd. Herrn Jähnert,
Postfach 1 41, 30001 Hannover