2005 Stellungnahme Förderung

Stellungnahme der LAG “Autismus macht Schule in Niedersachsen” zum Erlass sonderpädagogische Förderung des Nds. Kultusministeriums im Jahr 2004

Sehr geehrter Herr Kultusminister Busemann,
Sehr geehrter Herr Dr. Wachtel,

die Landesarbeitsgemeinschaft “Autismus macht Schule in Niedersachsen” ist ein interessenbezogener Zusammenschluss niedersächsischer Selbsthilfegruppen, Vereine, Verbände und Ambulanzen, die sich mit der Lebenssituation von Menschen mit Autismus und deren Angehörigen beschäftigen.

Mit großem Interesse haben wir die Veröffentlichung des nun zur Anhörung stehenden Erlasses zur sonderpädagogischen Förderung zur Kenntnis genommen, da sich für uns die Hoffnung daran knüpfte, dass nun endlich auch in Niedersachsen die Belange von Schülern und Schülerinnen mit Autismus darin Eingang finden würden.

Der uns nun vorliegende Erlassentwurf beansprucht die grundlegende Regelung für alle Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungs- und Förderbedarf zu leisten . seinen “Geist”, sein Menschenbild und den allgemeinen Anspruch, eine größere Flexibilität in der individuellen Förderung zu etablieren, begrüßen wir. Der angestrebte Paradigmenwechsel von der Defizitorientierung hin zur ganzheitlichen Orientierung, von der institutionsbezogenen zur personenbezogenen Sichtweise ist unbedingt zu unterstützen.

Mit großem Erstaunen mussten wir allerdings feststellen, dass die Unterstützungs- und Förderbedürfnisse von Schülern und Schülerinnen mit Autismus vergessen wurden.

Das ist für uns als Mütter und Väter, als Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen, als Lehrer und Lehrerinnen, als Therapeuten und Therapeutinnen, als Ärzte und Ärztinnen von Kindern und Jugendlichen mit Autismus nicht zu akzeptieren!
Denn:

1. Bereits im Jahr 2000 hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschlands “Empfehlungen zur Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten” veröffentlicht. Darin kam deutlich zum Ausdruck, dass es sich bei Autismus um eine tiefgreifende Entwicklungsstörung handele, die einen eigenen Förderschwerpunkt benötige.

Mit dem Kanon der Förderschwerpunkte des nun vorliegenden Erlasses, lässt sich der Unterstützungs- und Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen mit Autismus nicht hinreichend beschreiben. Mit der Vorstellung einer bloßen additiven Zuordnung, beispielsweise zu den Förderschwerpunkten “sozial-emotionale Entwicklung” und “Lernen” wird man den umfassenden und gleichzeitig spezifischen Förder- und Unterstützungsbedürfnissen der Schüler und Schülerinnen mit autistischem Verhalten überhaupt nicht gerecht. Eine grundlegende, umfassende und zugleich spezifische Beschreibung in einem eigenen Förderschwerpunkt Autismus ist dringend erforderlich.

2. Im “Erlass zur Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen von 2004” werden ausdrücklich die Bedürfnisse von Schülern und Schülerinnen mit Autismus erwähnt und auf die Notwendigkeit der Erstellung eines antragsfähigen, individuellen Förderkonzeptes hingewiesen.

In Korrespondenz dazu läge die Ausweisung eines eigenen Förderschwerpunktes Autismus auf der Hand. In der Tat aber findet die verbreitete Unsicherheit und Ratlosigkeit unter damit betrauten Lehrern und Lehrerinnen keine orientierende erlassliche Entsprechung. Der vorliegende Erlass bleibt an dieser Stelle weit hinter den eigenen Anforderungen ihres Ministeriums zurück!

3. Ein dringender Handlungsbedarf zur Einbeziehung der schulischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten im vorliegenden Erlass ergibt sich darüber hinaus auch dann, wenn man die Häufigkeit von Schülern und Schülerinnen mit Autismus in niedersächsischen Schulen vergegenwärtigt:
Zwar schwanken die Angaben zur allgemeinen Häufigkeit von Autismus auch unter den damit befassten Forschergruppen, es gibt keine zentrale Datenbank hierzu, als allgemein anerkannt gilt aber die Studie von Chakrabarti/Fombonne aus dem Jahr 2001. Demnach kann man von einer Häufigkeit der Personen aus dem gesamten autistischen Spektrum von 2,52°/°° ausgehen.

1 Chakrabarti, S. & Fombonne, E. (2001). Pervasive developmental disorders in preschool children. The Journal of the American Medical Assosiation, 285, 3093-3099.
Die Studie wurde in Südengland durchgeführt. Population 15.500 Kinder im Alter von 2.5 bis 6.5 Jahren. Im: “Leitfaden Kinder- und Jugendpsychotherapie”, Hrsg. M. Döpfner, G. Lehmkuhl, F. Petermann, Band 5, Autistische Störungen, F. Poustka, S. Bölte, S. Feineis-Mathews u. G. Schmötzer, Hogrefe 2004, S.17f.

Hochgerechnet auf die 991.201 niedersächsischen Schüler und Schülerinnen des Schuljahres 2003/2004, ist von 2497 Schülern und Schülerinnen mit Autismus an den niedersächsischen Schulen auszugehen.

2 Die statistischen Angaben zur schulischen Situation von autistischen Kindern und Jugendlichen ihres Hauses 3 beschreiben sowohl das Ausmaß – 09/2003: 337 Kinder und Jugendliche mit Autismus, bzw. 02/2004: 364 Kinder und Jugendliche mit Autismus – als auch den Ist-Zustand ihrer schulischen Versorgung nicht hinreichend:

a)In ihrer Statistik sind lediglich diejenigen Schüler und Schülerinnen erfasst, bei deren sonderpädagogischem Gutachten die autistische Entwicklungsbeeinträchtigung als zentral verstanden wurde. Diese Schüler und Schülerinnen werden mit durchschnittlich 4 Förderlehrerstunden versorgt.
Häufig findet aber bei der gängigen Praxis der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens die medizinische Diagnose aus dem autistischen Spektrum lediglich eine marginale Berücksichtigung.

b)In den vorliegenden statistischen Angaben findet sich kein Hinweis auf die Versorgungsnotwendigkeit mit Stunden der Eingliederungshilfe nach BSHG, bzw. nach Kinder- und Jugendhilfe. Gerade aber für Kinder und Jugendliche mit Autismus ist die personelle Unterstützung durch diese Leistungen häufig erst die Voraussetzung für einen gelingenden Schulbesuch – ob mit oder ohne extra ausgewiesenem sonderpädagogischen Förderbedarf.

c)Regionale Lücken in ihrer Statistik widerspiegeln, das verbreitete, noch immer erschreckende Unwissen vieler Lehrer und Lehrerinnen hierzu. Die vielen Anfragen von Lehrern und Lehrerinnen, Förderschullehrern und Förderschullehrerinnen, Schulaufsichtsbeamten, Eltern, Schulbegleitern und Gesundheitsamtsärzten sind oft gekennzeichnet von Ratlosigkeit, Hilflosigkeit und Unsicherheit. Sie offenbaren uns einen großen Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf, im Besonderen auch einen Bedarf nach begleitender Zusammenarbeit.
Und dies für weit mehr als die von ihnen genannten 364 Schüler und Schülerinnen landesweit!

d) Die in Privatschulen (Ergänzungs- und Ersatzschulen) unterrichteten Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten finden keine Berücksichtigung. Ergänzend hierzu:
Für die nächsten Jahre ist aufgrund des sich verbreiternden Wissens von einer Zunahme der Diagnosestellung auszugehen.

2 Aus: die niedersächsischen allgemein bildenden Schulen in Zahlen , Stand: Schuljahr 2003/2004,Niedersächsisches Kultusministerium

3 Vgl. Angaben hierzu von Ref.34, Stand 09/2003 und 02/2004

Wir möchten sie auffordern, die landesweit schwierige schulische Situation von Schülern und Schülerinnen mit Autismus und ihrer Lehrer und Lehrerinnen zur Kenntnis zu nehmen und für all die dabei eingebundenen Personen einen Orientierungsrahmen in Form eines eigenen Förderschwerpunktes Autismus zu schaffen.

Hierzu legen wir ihnen eine eigene Konzeption, in Anlehnung an die oben erwähnten Empfehlungen der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland von 2000 vor.

Aus unserer Erfahrung heraus ist dadurch keine zusätzliche Stigmatisierung oder unzulässige Kategorisierung der auch uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten zu befürchten. Uns geht es vielmehr um die längst überfällige Einlösung des fachlichen Anspruchs nach angemessener sonderpädagogischer Unterstützung und Förderung auch für Schüler und Schülerinnen mit Autismus in Niedersachsen. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf, im Rahmen des uns vorliegenden, neuen grundlegenden Erlasses.

Dieses Schreiben haben wir auch dem ihrem Schreiben beiliegendem Verteiler mit der Bitte um Kenntnisnahme und Unterstützung unseres Anliegens zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Cruz Portela
Renate Gerstmayer
Ulrike Gugler
Beate Hengst
Bernd Meiser
Erika Weber

Anlagen:
1. Konzeption der Landesarbeitsgemeinschaft:
Autismus macht Schule in Niedersachsen: “Zusätzlicher Förderschwerpunkt Autismus”
2. Verteiler
Diese Stellungnahme wird unterstützt durch Die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Niedersachsen e.V.

Anlage 1:
zusätzlicher Förderschwerpunkt:
8. Förderschwerpunkt Autismus
8.1. Sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Autismus
Aufgrund ihrer veränderten Entwicklungs- und Lerngegebenheiten bedürfen Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten im Unterricht besonderer pädagogischer Unterstützung.
Bei den meisten Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten besteht sonderpädagogischer Förderbedarf. Dieser kann für das einzelne Kind oder den einzelnen Jugendlichen durch das Zusammenwirken physiologischer, psychischer, erzieherischer und sozialer Faktoren bedingt sein. Es sind deshalb medizinisch-therapeutische, psychologische, pädagogische, soziale sowie pflegerische und technische Hilfen notwendig, ggf. mit der Unterstützung durch außerschulische Maßnahmeträger.
Hierbei ist eine Abstimmung verschiedener Maßnahmen und Hilfen erforderlich, die es in ein pädagogisches Förderkonzept einzuarbeiten gilt. Erkenntnisse aus der bisherigen Förderung, Informationen über weitere Funktionsbeeinträchtigungen und Bedingungen des Umfelds bestimmen den individuellen Sonderpädagogischen Förderbedarf.

8.2. pädagogische Ausgangslage
Bei Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten liegt eine tiefgreifende Entwicklungsstörung vor. Ihre Lebenssituation ist durch sensorische, motorische, emotionale und soziale Probleme erschwert. Ausprägung und Intensität des autistischen Verhaltens sind bei Kindern und Jugendlichen unterschiedlich. Autistisches Verhalten ist in seinem jeweiligen Erscheinungsbild nicht unveränderbar, sondern durch Erziehung, Unterricht, Förderung und Therapie langfristig beeinflussbar.

Sonderpädagogische Förderung knüpft grundsätzlich an die individuelle Ausgangslage des einzelnen Kindes und Jugendlichen an. Um die oft schwer zugänglichen tatsächlichen Fähigkeiten und Stärken dieser Kinder und Jugendlichen zu erkennen, ist eine begleitende Diagnostik unverzichtbar. Differenzierte Förderangebote müssen dabei dem jeweiligen Entwicklungsstand sowie dem Erleben und Verhalten der Kinder und Jugendlichen angepasst werden.

Autistisches Verhalten steht im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen

– der kommunikativen Aufnahme-, Verarbeitungs- und Darstellungsfähigkeit,
– der Fähigkeit , ein Gegenüber zu erkennen und sich auf Beziehungen einzulassen,
– der Fähigkeit, Kommunikationsangebote zu verstehen,
– der Bereitschaft, Kommunikation und Interaktion zuzulassen und herzustellen,
– der Selbsteinschätzung und des Zutrauens,
– der Selbstbehauptung und der Selbstkontrolle,
– der Fähigkeit, sich auf Anforderungen einzustellen,
– des situations-, sach-, und sinnbezogenen Lernens,
– der Durchhaltefähigkeit im Lernprozess,
– der Übernahme von Handlungsmustern,
– der selbständigen Aufgabengliederung, der Planungsfähigkeit und des sachangemessenen und zielgerichteten Handlungsvollzugs.

8.3. Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Vielfältige Erscheinungsformen und häufig nicht erkennbare Ursachen erschweren die Diagnostik autistischen Verhaltens. In jedem Fall werden die Ergebnisse der Diagnostik anderer Fachdisziplinen berücksichtigt.
Die Annahme autistischen Verhaltens beruht auf einer fachärztlichen Diagnose, auf freier und gebundener Verhaltensbeobachtung und auf einer Anamnese und Exploration, bei denen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Therapeutinnen und Therapeuten einbezogen werden.

8.4. Ziele und Aufgaben
Sonderpädagogische Förderung unterstützt und begleitet Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten, die in ihrer geistigen Entwicklung schwer beeinträchtigt, aber auch hochbegabt sein können. Ihre Förderung ist die Aufgabe aller Schulformen. Die Unterschiedlichkeit der Ausprägung der autistischen Verhaltensweisen erfordert eine individuelle Ausrichtung der pädagogischen Maßnahmen. Erziehungsziele, unterrichtliche Inhalte und Methoden müssen an der Individualität und an den pädagogischen Bedürfnissen des einzelnen Kindes oder Jugendlichen anknüpfen.
Die Kinder und Jugendlichen mit autistischen Verhalten sind auf interaktive Zusammenhänge angewiesen, die durch soziale und emotionale Signale erfahrbar sind und durch Reaktionen auf Emotionen anderer Menschen geübt werden können. Sie benötigen eine Förderung, die Anlässe schafft, Wahrnehmung und Emotionalität zu entwickeln sowie Anpassungsbereitschaft anzubahnen und Kommunikation in vielfältigen Ausdrucksformen einzuüben.
Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten benötigen Menschen, die ihre individuellen Ausdrucksformen verstehen und die durch die Vermittlung von geeigneten Kommunikationsformen und durch angemessenen Umgang vertrauensvolle Beziehungen zu ihnen aufnehmen können.
Aus dem Sonderpädagogischen Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten erwächst ein komplexes Aufgabenfeld der Förderung, das die Entwicklung der körperlichen und geistigen, der emotionalen und sozialen sowie der kommunikativen Fähigkeiten in allen Teilbereichen einschließt.

8.5. Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung im Schwerpunkt Autismus
Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten erfolgt in unterschiedlichen Förderformen und an unterschiedlichen Förderorten, eigene Schulen gibt es für sie nicht. Zunehmend werden Formen der gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung an unterschiedlichen Lernorten erprobt.

Zu Beginn der schulischen Bildung kann Einzelförderung notwendig sein. Diese ist dann angezeigt, wenn angemessene individuelle Lern- und Arbeitsverhaltensweisen aufgebaut werden, um in einer Gruppen- oder Klassensituation bestehen zu können. In besonders begründeten Fällen können Einzelmaßnahmen auch im Hausunterricht durchgeführt werden. Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten sollen weitgehend in den gemeinsamen Unterricht einbezogen werden. Durch Beobachtungslernen können alle Kinder und Jugendlichen ihre Verhaltensmuster in Sprache und Kommunikation, in Bewegung und im Umgang miteinander erweitern und differenzieren.
Im gemeinsamen Unterricht werden die didaktischen Grundsätze des Unterrichts, vor allem Individualisierung und Differenzierung, welche die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten prägen, verwirklicht.

Das Aufgabenfeld der sonderpädagogischen Lehrkräfte im gemeinsamen Unterricht bezieht sich im Wesentlichen auf:

– die Förderung der Bewegungs-, Wahrnehmungs-, und Handlungsfähigkeit,
– die Förderung der kognitiven, emotionalen, sozialen und kommunikativ-sprachlichen Entwicklung,
– der Vernetzung mit anderen Diensten,
– die Aufstellung und Fortschreibung der Förderpläne.

Sonderpädagogische Förderung in Förderschulen
Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten, deren Förderung in einer allgemeinen Schule nicht ausreichend gewährleistet werden kann, besuchen Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten.
Sie beziehen im Einzelfall Hilfen anderer Maßnahmeträger ein. Unterricht und Erziehung werden auf die jeweiligen Bedürfnisse des einzelnen Kindes oder Jugendlichen abgestimmt und im pädagogischen Gesamtangebot für die Klasse verwirklicht.
Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten können teils in allgemeinen Schulen, teils in Förderschulen unterrichtet werden. Für sie bietet die Förderschule zur Vorbereitung und Ergänzung des gemeinsamen Unterrichts die notwendige sonderpädagogische Unterstützung. Dies bedingt ein enges Zusammenwirken von allgemeinen Schulen und Förderschulen.

8.6. Zusammenarbeit
Die besondere Situation der Kinder und Jugendlichen mit autistischem Verhalten macht eine Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen und eine wechselseitige Verknüpfung der Förderangebote und -hilfen notwendig. Die Förderung wird im engen Zusammenwirken der Lehrkräfte unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten verwirklicht und gegebenenfalls mit außerschulischen Einrichtungen, Fachkräften und Beratungsdiensten abgestimmt. Gegenseitiger Austausch von Beobachtungen, Erfahrungen und Informationen über die Entwicklung verhilft zu einer ganzheitlichen und kontinuierlichen Förderung.

8.7. Einsatz und Qualifikation des Personals
Unterricht und Erziehung für Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten verlangen spezifische Kompetenzen der Lehrkräfte. Die Lehrkräfte benötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Erlebniswelt und Verhaltensweisen autistischer Menschen zu erkennen und zu verstehen. Unabdingbar sind das Wissen über die Schweregrade und Ausprägung autistischen Verhaltens und die Fähigkeit zur lautsprachlichen, nichtlautsprachlichen und unterstützenden Kommunikation. In die notwendig interdisziplinär angelegte Aus- und Fortbildung sind Erfahrungen aus der Förderung und Erkenntnisse der einschlägigen Wissenschaftsdisziplinen einzubeziehen.
Der Unterricht für Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten ist grundsätzlich Aufgabe der Lehrkräfte aller Schulen. In pädagogisch-psychologischer und didaktischmethodischer Hinsicht müssen die Belange autistischer Kinder und Jugendlicher berücksichtigt werden. Regelmäßige Teilnahme an – ggf. auch länderübergreifenden – Fortbildungsveranstaltungen ist notwendig.

Anlage 2:
Verteiler:
Landeselternrat
Landesschülerrrat
AG kommunale Spitzenverbände
Schulhauptpersonalrat
Hauptpersonalrat bei Niedersächsischen Kultusministerium
Konföderation Evangelischer Kirchen
Katholisches Büro Niedersachsen
Deutscher Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Deutscher Beamtenbund
Deutscher Lehrerverband Niedersachsen
Ver.di
Verband Bildung und Erziehung
Verband Deutscher Realschullehrer
Schulleitungsverband Niedersachsen
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft
Philologenverband Niedersachsen
Verband Niedersächsischer Schulpsychologen e.V.
Niedersächsischer Elternverein e.V.
VDS Verband Sonderpädagogik
Schulleitungsverband Niedersachsen
Deutsche Angestellten- Gewerkschaft
Verband Schulaufsicht Niedersachsen
Schulen in freier Trägerschaft
Ganztagsschulverband
Grundschulverband e.V.
Sozialverband Deutschland
Lebenshilfe
Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben- Gemeinsam Lernen
EIFER
Bundesverband Hilfe für das autistische Kind
Büro des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen
Bundesverband Hilfe für das autistische Kind, Hamburg
An alle Mitglieder des Kultusausschusses des Niedersächsischen Landtags

Stand: 15.06.2005