In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Das hat der Niedersächsische Landtag am 20. März 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen. Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen.
Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Sie werden durch die Schulen und die Niedersächsische Landesschulbehörde umfassend beraten.
Grundschulen nehmen seit dem 1. August 2013 alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf. Für alle Förderschwerpunkte außer Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung können für einen Übergangszeitraum bis 2018 Schwerpunkt-Grundschulen eingerichtet werden.
Weiterführende Schulen nehmen seit dem 1. August 2013 aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten im Sekundarbereich I entsprechend der Elternwahl auf. Die Einrichtung von Schwerpunktschulen ist für einen Übergangszeitraum bis 2018 möglich. Danach ist jede Schule jeder Schulform eine inklusive Schule.
Förderschulen bleiben mit folgenden Schwerpunkten bestehen:
– Emotionale und Soziale Entwicklung
– Geistige Entwicklung
– Hören
– Körperliche und Motorische Entwicklung
– Lernen (nur Sekundarbereich I)
– Sehen
– Sprache
Der Primarbereich der Förderschule Lernen läuft ab 1. August 2013 aufsteigend aus.
Die Förderschulen arbeiten zugleich als sonderpädagogische Förderzentren. Unter anderem planen, steuern und koordinieren sie den Einsatz der Förderschullehrkräfte in den allgemeinen Schulen.
Zu den neuen gesetzlichen Regelungen sind folgende Informationsmaterialien abrufbar:
Eine Lesefassung des geänderten Niedersächsischen Schulgesetzes ist online verfügbar.
Das Kultusministerium hat darüber hinaus in elektronischer Form eine Handreichung für die kommunalen Schulträger bereitgestellt.
Detaillierte Informationen für Eltern sowie Schülerinnen und Schülerkönnen über die Broschürenstelle des Kultusministeriums (E-Mail: bibliothek@mk.niedersachsen.de) bestellt werden.
Für die Beantwortung allgemeiner Fragen zum Thema Inklusion stehen die Inklusionsbeauftragten in den Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verfügung:
Regionalabteilung BraunschweigAnnegret Heumann, (0531) 484-3842
annegret.heumann@nlschb.niedersachsen.de
Regionalabteilung Hannover
Vera Kirchhoff-Bödecker, (0511) 106-7046
vera.kirchhoff@nlschb.niedersachsen.de
Regionalabteilung LüneburgBrigitte Bergmann, (04261) 8406-26
brigitte.bergmann@nlschb.niedersachsen.de
Regionalabteilung OsnabrückRita Feldkamp, (0541) 314-384
rita.feldkamp@nlschb.niedersachsen.de
Schulrechtliche sowie schulorganisatorische Fragen von Schulträgern im Zusammenhang mit der Einführung der inklusiven Schule beantworten die Fachbereiche Recht der Dezernate 1 der Niedersächsischen Landesschulbehörde.
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium