Neue Richtlinie zur Förderung von Inklusion in Niedersachsen erschienen

Vom niedersächsischen Sozialministerium wurde die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung veröffentlicht. Über die neue Förderrichtlinie können Projekte von gemeinnützigen Organisationen wie Vereine und Verbände mit jeweils bis zu 50.000 Euro (maximal 80 % der Ausgaben) bezuschusst werden, die die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft fördern.

Neben der Förderung von Inklusionsprojekten besteht für die Jahre 2025/2026 im Rahmen eines Förderaufrufs die Möglichkeit, einen festen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro für die Ausstattung von barrierefreien WCs mit der „Toilette für alle“ zu beantragen. Eine „Toilette für alle” ist u. a. ausgestattet ist mit einer höhenverstellbaren Pflegeliege und einem Patientenlifter für den rückenschonenden Transfer vom Rollstuhl auf die Liege, auf der die Inkontinenzeinlage gewechselt werden kann.

Auf der Webseite des Sozialministeriums ist der aktuellen Richtlinientext einsehbar. Anträge können beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1 in 31134 Hildesheim gestellt werden. Alle Antragsunterlagen sind hier erhältlich.