Pflegegrad bei Autismus beantragen, bevor geplante Änderungen greifen

Hannover. Wer mit Autismus einen Pflegegrad zu beantragen möchte, sollte nach Einschätzung des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen jetzt handeln. Durch den Gesetzesentwurf zur geplanten Pflegereform könnte es ab 2027 schwieriger werden, einen Pflegegrad oder eine Höherstufung zu erhalten.

Höhere Voraussetzungen bei den Pflegegraden 1 und 2 sowie eine strengere Begutachtung: Wird der Referentenentwurf der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken so umgesetzt, drohen Verschlechterungen für Pflegebedürftige. „Die vorgesehenen Änderungen sind noch nicht beschlossen und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern. Sollte der Entwurf jedoch in dieser Form umgesetzt werden, könnten insbesondere Menschen betroffen sein, deren Bewertung nur knapp oberhalb der derzeitigen Schwellenwerte liegt“, erklärt Frank Rethmeier, Rechtsanwalt und Leiter des Sachgebiets Sozialrecht beim SoVD in Niedersachsen.

Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, müssen sich keine Sorgen machen. „Wer bereits nach dem bis Ende des Jahres geltenden Recht einen Pflegegrad erhalten hat, soll diesen nicht allein aufgrund der geplanten höheren Schwellenwerte verlieren. Eine Herabstufung oder Aufhebung kann aber weiterhin in Betracht kommen, wenn sich die tatsächliche Pflegesituation wesentlich verbessert hat“, so Rethmeier. Er rät Betroffenen, die bereits einen Pflegegrad besitzen, jetzt zu prüfen, ob eine Höherstufung infrage kommt. Der SoVD unterstützt Ratsuchende in seinen rund 50 Beratungszentren in ganz Niedersachsen. „Wir helfen gerne bei der Beantragung und besprechen auch, ob sich ein Antrag auf eine Höherstufung lohnt“, betont der Rechtsanwalt.

Besonders relevant kann dieses Thema für Menschen mit Autismus und ihre Angehörigen sein. Autismus-Spektrum-Störungen gehen häufig mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf einher – sei es bei der Alltagsbewältigung, der Kommunikation oder der sozialen Teilhabe. Viele Betroffene und Familien stehen deshalb vor der Frage, ob und wann ein Pflegegrad beantragt werden sollte. Eine frühzeitige Prüfung und Beantragung kann hier helfen, den Zugang zu Leistungen zu sichern, bevor mögliche Verschärfungen greifen.

Eine Übersicht über die SoVD-Beratungszentren findet sich unter www.sovd-nds.de/beratung/beratungszentren. Für Rückfragen oder Terminvereinbarungen ist der Verband telefonisch unter 0511 65610722 erreichbar.

Zur unverbindlichen Orientierung bietet der SoVD zudem einen Online-Pflegegradrechner an: www.sovd-nds.de/service/digitale-helfer/pflegegradrechner.